Schreckschusswaffen

Eine Schreckschusswaffe ist eine Nachbildung von "echten" Revolvern und Pistolen. Sie verschießt unterschiedliche Arten von Kartuschen- und Reizgasmunition. Darüber hinaus lässt sich auch pyrotechnische Munition, etwa zum Schießen an Silvester, verwenden. "Echte" Patronen oder Projektile kann eine Schreckschusswaffe hingegen nicht abfeuern.

Bei uns können Sie auf hohe Qualität, erstklassige Schreckschusswaffen und einen umfassenden Service vertrauen.

Welche Munition lässt sich mit Schreckschusswaffen verwenden?

Schreckschusswaffen schießen mit Platz- oder Knallpatronen. Diese erzeugen einen lauten bis sehr lauten Knall, der zum Beispiel in Gefahrensituationen zur Abwehr von Angreifern dienen soll.

Neben dieser Schreckschusswaffenmunition ist auch das Abfeuern von Reizgasmunition möglich. Diese unterscheidet sich in Pfeffer- und Gaspatronen, die beim Abfeuern einen lauten Knall erzeugen und zusätzlich Reizstoffe freisetzen. Diese wirken auf den Angreifer ähnlich wie ein Pfefferspray und sollen ebenfalls der Abwehr dienen.

Reizgaspatronen gibt es in unterschiedlichen Varianten, die sich in CN-, CS, und Pfeffer-Reizgaspatronen unterscheiden. Ihre Wirkungsweise und Reichweite ist jeweils vom verwendeten Kaliber sowie der Patronenfüllung abhängig.

Setzt das Mitführen von Schreckschusswaffen einen kleinen Waffenschein voraus?

Wer eine Schreckschusswaffe ausschließlich in der eigenen Wohnung, den eigenen Räumlichkeiten oder innerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen verwenden möchte, braucht nicht notwendigerweise einen kleinen Waffenschein. Auch um die Schreckschusspistole zu transportieren, ist dieser keine notwendige Voraussetzung.

Soll die Schreckschusswaffe aber in der Öffentlichkeit verdeckt und geladen mitgeführt werden, so ist der kleine Waffenschein eine verbindliche Voraussetzung. Wichtig ist hierbei allerdings, dass ein Mitführen von Schreckschusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen, bei Versammlungen und Aufzügen grundsätzlich auch mit Waffenschein verboten ist.

Eine Schreckschusswaffe ist eine Nachbildung von "echten" Revolvern und Pistolen. Sie verschießt unterschiedliche Arten von Kartuschen- und Reizgasmunition. Darüber hinaus lässt sich auch... mehr erfahren »
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Schreckschusswaffen

Eine Schreckschusswaffe ist eine Nachbildung von "echten" Revolvern und Pistolen. Sie verschießt unterschiedliche Arten von Kartuschen- und Reizgasmunition. Darüber hinaus lässt sich auch pyrotechnische Munition, etwa zum Schießen an Silvester, verwenden. "Echte" Patronen oder Projektile kann eine Schreckschusswaffe hingegen nicht abfeuern.

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Welche Munition lässt sich mit Schreckschusswaffen verwenden?

Schreckschusswaffen schießen mit Platz- oder Knallpatronen. Diese erzeugen einen lauten bis sehr lauten Knall, der zum Beispiel in Gefahrensituationen zur Abwehr von Angreifern dienen soll.

Neben dieser Schreckschusswaffenmunition ist auch das Abfeuern von Reizgasmunition möglich. Diese unterscheidet sich in Pfeffer- und Gaspatronen, die beim Abfeuern einen lauten Knall erzeugen und zusätzlich Reizstoffe freisetzen. Diese wirken auf den Angreifer ähnlich wie ein Pfefferspray und sollen ebenfalls der Abwehr dienen.

Reizgaspatronen gibt es in unterschiedlichen Varianten, die sich in CN-, CS, und Pfeffer-Reizgaspatronen unterscheiden. Ihre Wirkungsweise und Reichweite ist jeweils vom verwendeten Kaliber sowie der Patronenfüllung abhängig.

Setzt das Mitführen von Schreckschusswaffen einen kleinen Waffenschein voraus?

Wer eine Schreckschusswaffe ausschließlich in der eigenen Wohnung, den eigenen Räumlichkeiten oder innerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen verwenden möchte, braucht nicht notwendigerweise einen kleinen Waffenschein. Auch um die Schreckschusspistole zu transportieren, ist dieser keine notwendige Voraussetzung.

Soll die Schreckschusswaffe aber in der Öffentlichkeit verdeckt und geladen mitgeführt werden, so ist der kleine Waffenschein eine verbindliche Voraussetzung. Wichtig ist hierbei allerdings, dass ein Mitführen von Schreckschusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen, bei Versammlungen und Aufzügen grundsätzlich auch mit Waffenschein verboten ist.

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