GPDA 9 Kal.9mm P.A.K. - black, 9 Schuss
- Artikel-Nr.: 200255
Schon mit dem Vorgängermodell bewies Browning seine Innovationskraft. Bis heute vertrauen Militärs und Spezialeinheiten auf der ganzen Welt dieser robusten und wegweisenden Konstruktion. Wie es sich für eine legendäre Browning gehört, ist die GPDA 9 natürlich aufwändig ausgestattet: Wir haben sie mit einem Spannabzug optimiert und ihr neben dem funktionierenden Schlittenfanghebel noch einen beidseitig bedienbaren Entspannhebel spendiert.
- schwarz
- Kunststoffgriffschalen
- Kaliber 9 mm P.A.K
- Magazinkapazität 9 Schuss
- Länge 194 mm
- Gewicht 885 g
- Abzug Single / Double Action
- Sicherung Entspannhebel
- optionales Zubehör: Holster-Typ A, D, E
- inkl. Koffer, Abschussbecher 15mm, Reinigungsbürste
Die Abgabe dieses Artikels erfolgt nur an Kunden ab 18 Jahren! Ein Altersnachweis ist erforderlich.
Umgang mit Gas- und Signalwaffen laut Gesetz
In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, welches auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein.
Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch:
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.
Bei jeder Bestellung wird ein Belehrungsblatt mit ausgeliefert, auf dem das oben genannte nochmal aufgelistet ist. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt und senden dies an uns zurück. Gern auch per Mail.
Das Browning-System. Vermutlich ist jedem Pistolenbesitzer dieser Begriff schon einmal untergekommen. Er geht zurück auf den Gründer der Browning Arms Company: John Moses Browning, der bereits zu Lebzeiten Kontakt zur Herstal Group hatte. Heute gehört das Unternehmen zu diesem belgischen Waffenhersteller.
Dieses berühmte System ist eine spezielle Art von Waffenverschluss. Es ist gekennzeichnet durch einen Lauf, der nicht fest mit dem Rahmen der Waffe verbunden ist. Erstmals zum Einsatz kam dieses System in Zusammenarbeit mit dem Waffenproduzenten Colt, und zwar im Colt Modell 1900, das im selben Jahr auf den Markt kam. Die wohl bekanntesten Waffen, in denen dieses System Anwendung findet, ist die Colt M1911; in adaptierter Form auch diverse moderne Glockpistolen, die heute global weit verbreitet sind.
Waffenentwicklung und Härtetests
Seit 1897 hat Browning mehrere Millionen Flinten und Büchsen produziert. Ihnen allen sind Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemein, was unter anderem an den strengen Qualitätskriterien liegt: Jede Waffe wird auf Funktion und Lebensdauer getestet, auch unter extremen Bedingungen von -30 bis +50 Grad Celsius. Sämtliche dieser Tests gehen weit über die modernen CIP-Anforderungen hinaus - sogenannte "Torture Tests" und diverse Sicherheitstests sollen die Zuverlässigkeit jeder Waffe gewährleisten. Im Zuge des Testschießens werden die waffeneigene Präzision eruiert und folglich die Visiereinrichtungen final überprüft.
Waffen, Visiereinrichtungen und Zubehör - ein Sortimentsüberblick
An scharfen Schusswaffen und auch an Schreckschuss- oder Luftdruckmodellen hat der Hersteller einiges zu bieten. Neben unterschiedlichen Ausführungen der GPDA Modelle als 9 mm PAK Version ist auch die Buck Mark URX als Knicklauf-Modell zu erwähnen. Neben diesen preisgünstigen Faustfeuerwaffen überzeugt Browning mit hochpreisigen Langwaffen; so etwa die B525 Game One oder die B525 Trap One. Während diese Flinten auf die Jagd bzw. auf Trap Shooting ausgerichtet sind, sprechen die Maral Büchsen für ihre Präzision. Mit Ersatzmagazinen für seine Waffen kann Browning ebenso aufwarten wie mit Zubehör; so etwa ein Corduraetui für waffentechnisches Equipment wie Werkzeuge oder Laserelemente.